Handgepäck
EU-Handgepäckverordnung
Mit Wirkung vom 31. Januar 2014 hat die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften für die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen geändert.
Durch die neue EU-Verordnung wird insbesondere die Menge von Flüssigkeiten beschränkt, die Passagiere im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Fluggästen wird daher empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben.
Zu den Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung zählen beispielsweise Getränke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum und Sprays. Derartige Produkte dürfen im Handgepäck künftig nur noch in Behältern mitgeführt werden, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Darüber hinaus müssen diese Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel befördert werden. Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter nicht überschreiten. Pro Passagier kann nur ein entsprechender Beutel mit an Bord genommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges unverzichtbar sind. Weiterhin unverändert möglich ist zudem der Kauf versiegelter Duty-Free-Waren.
Wir bitten im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit um Verständnis und um eine entsprechende Berücksichtigung der Regelungen.
Informationen hierzu finden Sie kompakt hier.
Sowie als Meldung mit weitergehenden Informationen auf der Website des Bundesministerium des Innern: hier
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