Handgepäck
Neue EU-Handgepäckverordnung
Am 6. November 2006 ist die Verordnung der Europäischen Union zur Sicherheit des Luftverkehrs in Kraft getreten, die wichtige Änderungen für die Mitnahme von Handgepäck zur Folge hat. Durch die neue EU-Verordnung wird insbesondere die Menge von Flüssigkeiten beschränkt, die Passagiere im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. Fluggästen wird daher empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben.
Zu den Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung zählen beispielsweise Getränke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum und Sprays. Derartige Produkte dürfen im Handgepäck künftig nur noch in Behältern mitgeführt werden, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Darüber hinaus müssen diese Behälter in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel befördert werden. Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter nicht überschreiten. Pro Passagier kann nur ein entsprechender Beutel mit an Bord genommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges unverzichtbar sind. Weiterhin unverändert möglich ist zudem der Kauf versiegelter Duty-Free-Waren.
Wir bitten im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit um Verständnis und um eine entsprechende Berücksichtigung der neuen Regelungen.
Ausführliche Informationen der EU-Kommission zur neuen Verordnung finden Sie hier.












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